Christoph Witte Rechtsanwalt und Strafverteidiger
Fachanwalt für Steuerrecht
LL.M. Taxation
Diplom Finanzwirt (FH)

Professionelle Rechtsberatung in Sulingen

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Rechtsanwalt und Strafverteidiger

Steuerrecht, Wirtschaftsrecht und Strafrecht sind heute besonders eng miteinander verknüpft. Die Legislative versucht oft, über das Steuerrecht wirtschaftliche Anreize zu setzen.

Dies führt dazu, dass das heutige Steuerrecht in seiner Ausgestaltung derart komplex ist, dass strafrechtliche Gefahren immanent sind. Ein Strafurteil kann steuerliche, sozialversicherungsrechtliche und zivilrechtliche Haftung bedeuten.

In diesen Rechtsgebieten arbeite ich seit Jahren erfolgreich bundesweit.

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Fachwissen, auf das Sie sich verlassen können

Ich bin auf vielfältigen Rechtsgebiete spezialisiert, so dass ich Ihnen das nötige Fachwissen bieten kann, ganz gleich, vor welcher rechtlichen Herausforderung Sie stehen. Bei mir können Sie sicher sein, dass Ihr Fall von einem qualifizierten Fachmann bearbeitet wird, der über fundierte Kenntnisse Ihrer spezifischen rechtlichen Bedürfnisse verfügt.


Persönliche Betreuung und Engagement

Bei mir stehen Sie als Mandant im Mittelpunkt, ich setze alles daran, Ihre Interessen bestmöglich zu wahren. Bei mir erhalten Sie eine persönliche Betreuung und engagierte Unterstützung während des gesamten Prozesses, so dass Sie sich während des gesamten Falles sicher und gut aufgehoben fühlen.

Ich unterstütze Sie in den folgenden Rechtsgebieten:

Steuerrecht

Findet eine konfliktreiche  Betriebsprüfung statt? Eine  Betriebsprüfung mit strafrechtlichem  Bezug? Gibt es eine Rechtsfrage im  Besteuerungsverfahren zu klären? Ich vertrete meine Mandanten bundesweit gegenüber den Finanzbehörden (sämtlichen Finanz- und Hauptzollämtern) und übernehme die Prozessvertretung vor  allen deutschen Finanzgerichten und vor  dem Bundesfinanzhof. Darüber hinaus stehe ich Steuerberatern und Mandanten bei einzelfallbezogenen  Gestaltungsberatungen zur Verfügung.Gern arbeite ich mit den Steuerberatern meiner Mandanten zusammen, denn diese  kennen die Buchführung und die persönlichen Umstände meiner Mandanten  genau.  Obwohl ich sowohl rechtlich als auch tatsächlich dazu in der Lage wäre,  übernehme ich nicht die laufende  

Strafrecht

Im Strafrecht, insbesondere aber im Steuerstrafrecht und allgemeinen  Wirtschaftsstrafrecht reicht die Tätigkeit von der Vertretung im  Ermittlungsverfahren der Staats-  anwaltschaften, der Wirtschafts-  staatsanwaltschaften, der Finanzämter für Fahndung und Strafsachen, der Hauptzollämter und bis zur Verteidigung in der Hauptverhandlung vor allen  deutschen Strafgerichten. Ich verteidige den Beschuldigten und betreue ihn zugleich im parallel stattfindenden Besteuerungsverfahren (Betriebs- oder Steuerfahndungsprüfung). Ich gebe Hilfestellung bei strafprozessualen Zwangsmassnahmen, wie z.B. der Durchsuchungssituation oder der Abwehr einer  Vermögensbeschlagnahme (dinglicher  Arrest). In Bezug auf das Steuerstrafrecht ist  selbstverständlich auch die Erstellung  einer Selbstanzeige bzw. Nacherklärung  erfasst.

Forderungseinzug

Ich unterstütze Sie dabei, offene Forderungen effizient durchzusetzen – von der außergerichtlichen Mahnung über das gerichtliche Mahnverfahren bis zur Klage. Ziel ist eine schnelle, wirtschaftlich sinnvolle Lösung und ein belastbarer Titel, falls nötig.

Zwangsvollstreckung

Liegt ein Vollstreckungstitel vor, setze ich Ihre Ansprüche konsequent durch – z. B. via Pfändung, Gerichtsvollzieher oder Kontenpfändung. Dabei prüfe ich jeweils die erfolgversprechendste Vorgehensweise, um tatsächlich Zahlungen zu realisieren.

Vertragsrecht und -gestaltung

Ich entwerfe, prüfe und verhandle Verträge so, dass Risiken minimiert und Ihre Interessen klar abgesichert sind. Der Fokus liegt auf verständlichen Regelungen, praktikablen Lösungen und einer sauberen Gestaltung für den Ernstfall.

Unternehmensbewertung und -kauf

Beim Kauf oder Verkauf eines Unternehmens begleite ich Sie rechtlich von der Struktur bis zum Vertrag. Dazu gehören Risikoanalyse (Due Diligence), Haftungsregelungen, Kaufpreismechanismen und eine rechtssichere Umsetzung.

Existenzgründung

Ich unterstütze Gründer bei den rechtlichen Grundlagen – von der passenden Rechtsform bis zu Verträgen mit Partnern, Kunden oder Investoren. So entstehen stabile Strukturen, die Wachstum ermöglichen und spätere Konflikte vermeiden.

Bußgeldverfahren 

Ich vertrete Sie im Bußgeldverfahren – etwa bei Verkehrsordnungswidrigkeiten – und prüfe Bescheid, Messung, Verfahrensablauf und Beweislage. Ziel ist, unnötige Punkte, Fahrverbote oder Kosten möglichst abzuwenden.

Gesellschaftsrecht

Ich berate bei Gründung, Umstrukturierung und laufenden Fragen rund um Gesellschaften – inklusive Gesellschafterverträgen und Konflikten. Dabei geht es um klare Rechte und Pflichten sowie belastbare Lösungen für Entscheidungen und Streitfälle.

Erbrecht/Schenkungsrecht

Ich unterstütze bei der rechtssicheren Nachlassplanung und der Gestaltung von Schenkungen – auch zur Konfliktvermeidung in der Familie. Dazu gehören Testamente, Regelungen zu Pflichtteilen und eine klare Umsetzung Ihrer Wünsche.

Miet-/Pachtrecht

Ich berate und vertrete Vermieter wie Mieter bei Streitigkeiten rund um Miete oder Pacht – z. B. Kündigung, Zahlungsrückstände oder Mängel. Ziel ist eine rechtssichere, zügige Klärung und – wenn nötig – konsequente Durchsetzung.

Verkehrsrecht

Ich unterstütze bei Unfällen und verkehrsrechtlichen Auseinandersetzungen – von Schadensersatz bis zur Kommunikation mit Versicherungen. Dabei achte ich auf vollständige Anspruchssicherung und eine reibungsarme Abwicklung.

Baurecht

Ich berate bei typischen Baukonflikten wie Mängeln, Verzögerungen oder Nachträgen und setze Ansprüche durch oder wehre sie ab. Ziel ist eine klare rechtliche Position, damit Projekte nicht unnötig eskalieren oder stehen bleiben.

Gewerberecht

Ich unterstütze Unternehmen bei gewerberechtlichen Fragen und behördlichen Verfahren – von Erlaubnissen bis zu Auflagen und Untersagungen. Dabei stehen Rechtssicherheit, schnelle Handlungsfähigkeit und pragmatische Lösungen im Vordergrund.

Über mich

Ich bin Fachanwalt für Steuerrecht und verfüge über fast 20 Jahre Berufserfahrung im Steuerrecht. Den Theoriekurs für den  Fachanwalt für Strafrecht habe ich ebenfalls absolviert. Wenn Sie Unterstützung bei einer Selbstanzeige, die Begleitung  einer steuerlichen oder sozialversicherungsrechtlichen Betriebsprüfung oder die Verteidigung in einem entsprechenden Ermittlungsverfahren benötigen, sprechen Sie mich bitte an.

Erfolg bedeutet erfahrungsgemäß eine möglichst frühe Intervention. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf.  Darüber hinaus arbeite ich seit Jahren in den zivilrechtlichen  Bereichen des Gesellschaftsrechts, der Vertragsgestaltung, des  Mietrechts, des Verkehrsrechts und des Forderungseinzugs.

Als Gläubiger berate und vertrete ich Sie von der außergerichtlichen  Mahnung über das gerichtliche Mahnverfahren und/oder den Zivilprozess bis hin zum vollstreckbaren Titel und der anschließenden Zwangsvollstreckung in das Vermögen Ihres Schuldners.

Selbstanzeige

Die Normen über die steuerliche  Selbstanzeige haben in den  letzten Jahren etliche  Änderungen erfahren.

Sprechen Sie mich an, damit wir  eine Lösung finden. 

Kosten

An dieser Stelle erlaube ich mir einen Vergleich mit einem Arzt. Man geht oftmals nicht hin, wenn man nicht wirklich muss und es sich noch irgendwie vermeiden lässt. Mandanten scheuen den Weg zum Anwalt manchmal, weil sie vor den für sie unübersehbaren Kosten Angst haben. Diese mentale Hürde führt aber oft dazu, dass eine notwendige Beratung zu lange hinausgezögert wird, mit der Folge, dass der entstehende Schaden letztlich viel höher ist als die Anwaltskosten, die sonst angefallen wären.

An dieser Stelle kommt man dann wieder zu der Parallele zum Arzt, der auch oft sagen muss, dass „man besser etwas früher gekommen wäre …“

Der Anwalt ist grundsätzlich gehalten, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abzurechnen. Der Anwalt ist nicht befugt, im Vorhinein auf Gebühren nach dem Gesetz zu verzichten. Der Gesetzgeber hat dies so vorgesehen, um keine Preisspirale nach unten zu eröffnen, die zu mangelhafter Rechtsberatung führen könnte.

Die Höhe der Gebühren des RVG richtet sich dabei nach der Höhe des Gegenstandswertes. Der Anstieg der Gebühren erfolgt dabei allerdings degressiv. Mit anderen Worten: Die Gebühren steigen nicht in gleichem Maße wie der Gegenstandswert. Grund für die Kopplung der Rechtsanwaltsvergütung an den Streitwert ist unter anderem das mit wachsendem Wert gesteigerte Risiko des Anwalts und die damit erhöhten Sorgfaltspflichten.

Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz fällt im Falle einer Einigung in einem streitigen Verfahren eine etwas erhöhte Einigungsgebühr an.

Im Strafverfahren sind die Gebühren, die das RVG vorsieht, leider nicht kostendeckend. Dies insbesondere für den Bereich des Wirtschaftsstrafrechts, wo ein Verfahren durchaus mehrere Jahre dauern kann. Vor diesem Hintergrund ist es m. E. notwendig, um eine effektive Verteidigung zu gewährleisten, eine Vergütungsvereinbarung gem. § 3a RVG zu treffen. In einer solchen kann im Hinblick auf den zu erwartenden Umfang des Verfahrens eine angemessene Vergütung schriftlich vereinbart werden.

Wenn Sie sich an mich wenden, finden wir zusammen auch eine für beide Seiten wirtschaftlich vernünftige Lösung.

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